 |
|
 |
|
|
|
Präventionsmassnahmen nach § 20 SGB
Unsere Kurse "Rücken-Fit"
und "Cardio-Fit" entsprechen den Richtlinien
des § 20 SGB und werden von den gesetzlichen
Krankenkassen als Präventionsmassnahme
anerkannt. Je nach Krankenkasse können
Sie ein oder zwei Kurse pro Jahr bezuschusst
bekommen. Die Ersatzkassen bezuschussen
Ihnen 75 € pro Kurs, die Betriebskrankenkassen übernehmen
90 % der Kursgebühren. Die Kursgebühr
beträgt 129 € pro 10 Einheiten.
Die Kursgebühr wird bei uns vor
Ort in voller Summe entrichtet. Ihre
Krankenkasse erstattet Ihnen dann nach
erfolgreicher Teilnahme von mindestens
80 % des Kurses (also acht Mal) den jeweiligen
Betrag.
Individuelle
Bonusprogramme Ihrer Krankenkasse
können wir auf
Anfrage gerne aufnehmen, bzw. durchführen-
so nehmen wir z. B. auch an dem Programm
der Barmer Ersatzkasse "Barmer aktiv
pluspunkten"
teil.
Gerne
sind wir kompetenter Ansprechpartner für
Sie, Ihre Krankenkasse oder Ihrem behandelnen
Arzt.
|
|
|
|
 |
|
 |
|